An der gestrigen Generalversammlung der Schweizer Flugsicherung skyguide wurde Jean-Yves Bonvin, promovierter Jurist und Partner einer Anwaltskanzlei, in den Verwaltungsrat gewählt. Der Walliser Bonvin war während mehreren Jahren im Finanzbereich tätig und bekleidete verschiedene Funktionen in der Verlagsbranche und im Aviatikbereich, so auch mehrere Jahre als Zentralvorstandsmitglied und Vizepräsident des Aero-Clubs der Schweiz. Er verfügt zudem seit 1978 über eine Pilotenlizenz. Bonvin folgt auf Pierre Moreillon, der sein Verwaltungsratsmandat nach über 12 Jahren abgibt. Die übrigen Verwaltungsratsmitglieder und der Verwaltungsratspräsident wurden in ihren Ämtern bestätigt.
Mit Verfügung vom 27. April 2012 genehmigt das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) die Änderung des Begtriebsreglementes der Engadin Airport AG und setzt damit die Einweisungspflicht für Flugzeuge der Kategorie A und für Helikopter mit sofortiger Wirkung in Kraft. Gegen die erwähnte Änderung des Betriebsreglementes und die darin verankerte, neu einzuführende Einweisungspflicht für Piloten haben im Rahmen der Anhörung zahlreiche Parteien, so auch der AeCS und der MFVS, Einsprache erhoben. Die Einsprachen wurden abgewiesen, mit wenigen Ausnahmen: So werden etwa Inhaber der MOU-A-Lizenz (Gebirgsflug) von einem Einweisungsflug befreit, nicht aber vom Briefing mit Test. Und neu sind alle lizenzierten Fluginstruktoren berechtigt, Einweisungsflüge durchzuführen. Hier finden Sie die komplette Verfügung des BAZL.
Der Aero-Club der Schweiz (AeCS) führt am 13. Oktober 2012 im Hotel Ador in Bern (Lageplan) wieder ein Sicherheitsseminar durch. Ausgewiesene Fachleute werden über aktuelle Themenschwerpunkte aus den Bereichen Medizin, Flugsicherung, Luftrecht, Unterstützungen im Cockpit und Meteorologie referieren.
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Der AeCS organisiert am 14. September 2012 eine Leserreise an die “ILA Berlin” . Erleben Sie die Faszination der Fliegerei hautnah und fliegen Sie mit dem Aero-Club der Schweiz ab Flughafen Zürich (LSZH) direkt an die “ILA Berlin”.
An einem der beliebtesten Messeplätze Europas angesiedelt, bietet die ILA Berlin Air Show eine konkurrenzlose Themenbandbreite im Bereich der internationalen Luft- und Raumfahrt. Mit zuletzt 1.153 Ausstellern aus 47 Ländern, rund 235.000 Besuchern und Geschäftsvereinbarungen im Gesamtvolumen von mindestens 16,5 Milliarden Dollar gehört sie zu den größten Branchenmessen weltweit. 2012 findet die ILA erstmals auf dem neuen Veranstaltungsgelände Berlin ExpoCenter Airport direkt am künftigen Hauptstadtflughafen BER statt.
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Eine optimistische Kunde erreicht uns aus Italien. Wie der Direktor des italienischen Aero-Clubs mitteilt, habe die Abgeordnetenkammer des italienischen Parlaments am 16. April 2012 einer Änderung des Steuergesetzes zugestimmt. Darin wird auch die neue Luxussteuer für Flugzeuge geregelt. Die Revision sieht unter anderem vor, dass die Steuer für ausländische Flugzeuge erst ab einer Aufenthaltsdauer von 45 anstatt zwei Tagen erhoben wird. Wartungsaufenthalte sollen von der Besteuerung ebenso ausgenommen werden wie Oldtimerflugzeuge, die mehr als 40 Jahre alt sind. Noch sind die Gesetzesänderungen nicht definitiv, sie müssen nun noch vom Senat genehmigt werden. Die harschen Interventionen, auch von Seiten des AeCS und von zahlreichen Piloten und Flugzeugbesitzern scheinen zumindest ihre Wirkung nicht verfehlt zu haben.
Der Oerlikon Konzern verkauft seinen Anteil von 13,97% an der Pilatus Flugzeugwerke AG. Der Anteil wird von der Pilatus Flugzeugwerke AG, der IHAG Holding, Zürich sowie J. F. Burkart (Southfield Aircraft Ltd.) übernommen. Diese Vereinbarung tritt unmittelbar in Kraft. Über den Verkaufspreis wurde Stillschweigen vereinbart. Die Pilatus Flugzeugwerke begrüssen laut Oscar Schwenk, Verwaltungsrats-Präsident und CEO den Erwerb der Oerlikon-Beteiligung durch ein stabiles Schweizer Aktionariat, das dem Unternehmen seit vielen Jahren eng verbunden sei und als verlässliche Partner dessen Strategie unterstütze.
In einem Schreiben an das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) beantragt der AeCS, auf eine summarische Aufhebung der sogenannten «Based-on»-Lizenzen zu verzichten und diese zum Wohle der Schweizer Aviatik auch in Zukunft zuzulassen. Dies stünde durchaus im Einklang mit den neuen europäischen Regeln im Bereich Lizenzen und mit den Absichten der EU, wonach es den Piloten so weit wie möglich zu erlauben sei, ihren derzeitigen Tätigkeitsumfang aufrecht zu erhalten. Zudem stellten die nationalen Lizenzen in keiner Art und Weise ein Sicherheitsrisiko dar. Bei «Based on»-Lizenzen handelt es sich um von der Schweiz ausgestellte, auf ausländischen Ausweisen basierende Lizenzen (etwa FAA). In einem Schreiben des BAZL vom vergangenen März hat das Amt angekündigt, dass es für BB- und «Based-on»-Lizenzen keinen Austausch mit neuen EU-Lizenzen geben werde. Damit werden beide Lizenzarten per 8. April 2015 ablaufen.
Am 13. März 2012 präsentierten Europe Air Sports (EAS), Dachorganisation der europäischen Aero-Clubs und Fachverbände, sowie International AOPA (IAOPA) dem Management Board der EASA ihre Vorstellungen über die zukünftige Regulierung der General Aviation mit Luftfahrzeugen bis zu 5700 kg MTOM. Seit Jahren verlangt die General Aviation risikobasierte Regulierungen. Nach Enttäuschungen über den langsamen Fortschritt des Geschäfts wurde dem Verlangen mit dieser Präsentation nochmals Nachachtung verschafft. Mit Erfolg: Bis Mitte April können nun EAS und IAOPA je zwei Vertreter in dasjenige europäische Gremium delegieren, welches neue «Guidelines on General Aviation» für die EU-Politik erarbeiten wird.
Der Aero-Club der Schweiz (AeCS) hat in einem umfangreichen Schreiben an das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) Stellung genommen zum Revisionsverfahren II des Luftfahrtgesetzes. Eines der zentralen Anliegen des AeCS sei die Förderung der Sicherheit. Die zunehmende Verteuerung der Leichtaviatik stelle die Sicherheit aber in Frage, hält der AeCS fest. Piloten, die ihr Flugtraining selber zu finanzieren haben, würden infolge der wachsenden Kosten möglicherweise auf einen Teil ihres Flugtrainings verzichten. Nur durch eine konsequente und stetige Vergünstigung der General Aviation könne dem Sicherheitsbedürfnis Rechnung getragen werden. Der AeCS unterstützt notwendige Änderungen im Luftfahrtgesetz, setzt sich aber gleichzeitig für eine Deregulierung ein. Neue und strengere Vorschriften erachtet er nur dort für gerechtfertigt, wo sich aufgrund der Unfallhistorie eine Änderung der Rechtslage aufdrängt.
Die steigenden Treibstoffpreise trüben laut der International Air Transport Association (IATA) die Gewinnprognosen der Fluggesellschaften für 2012. So rechnet die IATA noch mit einem Totalgewinn der Airlines von 3 Milliarden USD statt wie bisher 3,5 Milliarden. Der Grund: Das Barrel Öl werde gemäss den IATA-Erwartungen bald 115 USD kosten. Dies liege deutlich über den bisherigen Erwartungen von 99 USD.
Am Samstag, 17. März 2011 fand im Air Force-Center Dübendorf die 111. Delegiertenversammlung des Aero-Club der Schweiz statt. Nach dem Gastreferat von Jean-Pierre Tappy, Head of External Affairs der Swiss, zog Zentralpräsident Thomas Hurter in seinem Jahresbericht ein Fazit seines ersten Amtsjahres. Er habe einen starken und anerkannten Verband übernommen, welcher finanziell auf gesunden Füssen stehe. Dies sei auch nötig: «Der Kampf um den immer stärker beanspruchten Luftraum und den Erhalt von aviatischen Infrastrukturen wird weiter zunehmen.»
Mit einem Schreiben an das BAZL hat der AeCS eine neue Regelung für die Sauerstoffpflicht bei gewerbsmässigen Flügen gefordert. Heute gilt die Pflicht für Piloten ab einer Druckhöhe von 10'000 Fuss. Diese Grenze soll nun erhöht werden auf 14'000 ft, währenddem zwischen 13'000 und 14'000 ft der Aufenthalt ohne Zuführung von zusätzlichem Sauerstoff für 15 Minuten erlaubt werden soll. Aufenthalte von unbeschränkter Dauer seien bis auf 13'000 ft gesundheitlich unbedenklich, und auch dem Büro für Flugunfalluntersuchungen BFU seien keine Unfälle oder Vorfälle bekannt, welche sich auf Sauerstoffmangel unter 13'000 Fuss Druckhöhe zurückführen liessen, begründet der AeCS unter anderem seinen Antrag.
Mit der Notice of Proposed Amendment NPA 2011-19 veröffentlichte die EASA vor einiger Zeit das Vernehmlassungspapier zu einer europäischen Gesetzgebung, mit der die fortdauernde Überwachung der Lufttüchtigkeit der Luftfahrzeuge (Aircraft Continuing Airworthiness Monitoring) geregelt werden soll. Der AeCS plädierte in seiner Eingabe dafür, dass nicht-komplexe Luftfahrzeuge einer zukünftigen Regelung nicht unterstellt werden sollen. Nun wurde der AeCS eingeladen, an der weiteren Bearbeitung der Vorlage in der dafür geschaffenen Review Group mitzuarbeiten – die Qualität der Kommentare der zuständigen Expertengruppe des AeCS vermochte offensichtlich zu überzeugen. René Meier, Fachbereichsleiter Internationales, wird in die Review Group Einsitz nehmen.
Infolge Pensionierung des Amtsinhabers auf Ende 2012 sucht der Aero-Club der Schweiz per 1. Dezember 2012 am Geschäftssitz in Luzern eine engagierte, fachlich kompetente und betriebswirtschaftlich versierte Persönlichkeit als Generalsekretär/in und Geschäftsführer/in. Möchten Sie mehr über diese herausfordende, vielfältige Aufgabe erfahren? Wäre dies ein Tätigkeit für Sie? Lesen Sie die Stellenausschreibung.
Von Ende Juli bis Mitte August 2012 finden in London die 30. Olympischen Sommerspiele statt. Im Zusammenhang mit dem umfangreichen Sicherheitskonzept haben die britischen Behörden auch Einschränkungen für den Luftraum verfügt. Die britische Luftfahrtbehörde (CAA UK) hat diesbezüglich eine Informationskampagne gestartet, um Pilotinnen und Piloten rechtzeitig und möglichst umfassend über die Restriktionen und Regelungen zu orientieren. Informationen, Verhaltenstipps und Dienstleistungen finden Pilotinnen und Piloten, die während der Dauer der Luftraumbeschränkungen nach England fliegen wollen, auf der speziell für das Luftraumregime während der Olympiade kreierte Website der CAA UK: http://olympics.airspacesafety.com/
In einem heute versandten Schreiben ermuntert der Aero-Club der Schweiz das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL), eine politische Note an den italienischen Staat zu veranlassen mit der Aufforderung, auf die Einführung der Luxussteuer in Italien gänzlich zu verzichten, zumindest aber für Flugzeuge, die nicht in Italien immatrikuliert sind. Die Luxussteuer sei ungerecht, wirke sich kontraproduktiv aus, behindere die Luftfahrt und deren Entwicklung und verstosse gegen EU-Recht, macht der AeCS unter anderem als Gründe für seine Intervention geltend.